
Der Hinweis "unbehandelt" bedeutet bei Orangenschale lediglich, dass die Früchte nach der Ernte nicht mehr mit Konservierungsmitteln behandelt wurden. Trotzdem kann die Orangenschale Rückstände von Pestiziden enthalten, die während des Wachstums eingesetzt wurden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Auch durch gründliches Waschen lassen sich Giftstoffe nicht vollständig entfernen. Wer die Orangenschale mit verwenden möchte, sollte deshalb zu Früchten aus ökologischem Anbau greifen – so die Empfehlung der Verbraucherschützer. Diese dürfen nicht mit Pestiziden behandelt werden.
Quelle: dpa
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