Neues Jahr, neue Regeln: Das ändert sich 2026 für Nutri-Score, Honig & Co.
Mit einem neuen Jahr kommen nicht nur die guten Vorsätze, sondern auch neue Regelungen für Lebensmittel-Hersteller. Der Start 2026 bringt Änderungen bei der Kennzeichnung und Zusammensetzung verschiedener Produkte mit sich.
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2025 beschlossen, jetzt gültig: Neben zahlreichen Änderungen, zum Beispiel beim Mindestlohn oder dem Deutschlandticket, gibt es auch neue Regelungen im Lebensmittelbereich. Verbraucher können sich dabei freuen, denn die Neuerungen haben für sie überwiegend Vorteile.
Klarheit beim Nutri-Score
Der Nutri-Score hat ein inhaltliches Makeover bekommen. Die fünftstufige Skala von A bis E zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick, wie gut der Nährwert eines Lebensmittels ist.
Allerdings sorgte die bisherige Bewertungsmethode immer wieder für Kritik, denn auch Lebensmittel, die klar als ungesünder einzustufen waren, bekamen ein dunkelgrünes A und damit die beste Note. Das traf beispielsweise auf weißes Toastbrot oder auch gesüßtes Kakaopulver zu.
Künftig werden hohe Gehalte an Zucker, Fett und Salz deutlich negativer bewertet. Ein hoher Proteingehalt und Ballaststoffe werden positiver eingestuft. Nüsse und Öle bekommen eine ganz eigene Kategorie, da der hohe Fettgehalt in diesem Falle aus gesunden Pflanzenfetten besteht, die als positiv bewertet werden können.
Eine weitere Änderung betrifft Getränke. Künftig wird alles, was getrunken wird, als Getränk eingestuft. Bisher wurden Milchdrinks auch als allgemeine Lebensmittel bewertet. Außerdem werden Süßstoffe in Getränken strenger bewertet.
Keine Eier aus Käfighaltung mehr
Augen auf beim Eierkauf! In Deutschland dürfen Legehennen seit Anfang 2026 nicht mehr in Käfigen gehalten werden. Diese Haltungsform ist allerdings nur in Deutschland verboten. In der EU dürfen Eier weiterhin auf diese Weise produziert werden.
Für Verbrauchende bedeutet das, dass sie bei frischen Eiern über den Erzeugercode nachvollziehen können, welche Eier aus Deutschland kommen. In Fertigprodukten, wie Kuchen, Mayonnaise oder Nudeln ist jedoch nicht klar zu erkennen, wo und wie die Eier produziert wurden.
Mehr Frucht in der Marmelade
Apropos Produktion: Hersteller von Konfitüren müssen künftig deutlich mehr Frucht in ihren Produkten verarbeiten als bisher. Konkret bedeutet das, dass in einem Kilo Konfitüre mindestens 450 g Frucht stecken müssen. Bisher waren es nur 350 g gewesen. Bei Konfitüre extra müssen es sogar 500 g sein, statt wie bisher 450 g.
Übrigens: Marmelade ist eigentlich die korrekte Bezeichnung für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten. Besteht der süße Aufstrich aus anderen Früchten, musste er bisher Konfitüre heißen. Künftig dürfen alle Aufstriche als Marmeladen bezeichnet werden. Marmelade aus Orangen, Zitronen und Co. wird ganz einfach als Zitrusmarmelade ausgewiesen.
Beim Honig gibt es ebenfalls neue Richtlinien. Hier ist es nicht mehr erlaubt, EU/Nicht-EU als Herkunftsangabe auf die Verpackung zu drucken. Stattdessen muss für Verbraucherinnen klar erkennbar sein, woher der Honig kommt.
Tschüss Mogelpackung!
Es gibt eine Menge Tricks, um Produkte größer wirken zu lassen oder weniger für mehr zu verkaufen. Im Dezember hat unter anderem Milka Schlagzeilen gemacht, weil kleinere Mengen zu höheren Preisen angeboten wurden. An der Verpackung war das allerdings nicht zu erkennen.
In anderen Fällen arbeiten Hersteller mit zusätzlichen Pappböden oder weiteren Umverpackungen, um die gekaufte Menge größer wirken zu lassen. Doch damit ist endlich Schluss: Spätestens ab August 2026 sind solche Tricks nach der neuen europäischen Verpackungsverordnung verboten.
Eine weitere Änderung, die damit einhergeht, bezieht sich auf Einwegverpackungen. Sie sollen reduziert werden und Hersteller künftig auf Mehrweg setzen. Ganz konkret wird das vermutlich vorrangig Getränke betreffen. Wahrscheinlich müssen Verbraucher hier bei deutlich mehr Produkten Pfand zahlen als bisher.
Das Verpackungsgesetz ist übrigens bereits seit Februar 2025 in Kraft. Um zu vermeiden, dass Hersteller Verpackungen umetikettieren oder Lebensmittel wegwerfen, gilt die Übergangsfrist noch bis August 2026.
Weniger Schadstoffe in Verpackungen und Trinkwasser
Lebensmittelverpackungen und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen ab dem 20. Juli 2026 zusätzlich auch komplett BPA-frei hergestellt werden.
Der hormonell schädliche Stoff Bisphenol A darf schon seit 2011 nicht mehr in Babyfläschchen verwendet werden. Bereits hergestellte Flaschen, die BPA enthalten, dürfen allerdings noch bis 2029 im Verkauf landen.
Neben diesen Änderungen gelten ab dem 12. Januar 2026 auch neue Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser. Chemikalien, die zu den sogenannten Per- und Polyfluoralkylsubstanzen gehören, werden auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, weil sie weder im Körper noch in der Umwelt abgebaut werden. Für 20 dieser Chemikalien gilt nun ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.











